Anträge sind schriftlich, formlos und mindestens 14 Tage vor dem Projekt
an
Folgende Mindestangaben sollte der Antrag jedoch enthalten:
- Antragsteller (Vorstellung des Vereins/der Institution/der Person, Adresse, Telefon, Internet)
- Beschreibung des Projektes
- Kosten der Gesamtmaßnahme und geplante Finanzierung
- Information ob weitere Anträge gestellt wurden und falls ja: wo
- Bankverbindung
- Ansprechpartner
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Entscheidung über eine Förderung trifft der Vorstand.
Die Stiftung ist berechtigt, im Rahmen von Veröffentlichungen über Fördermaßnahmen zu berichten.