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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bürgerstiftung Kenn ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 7 LGGBehM des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LGGBehM) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.buergerstiftung-kenn.de und die inhaltlich identische Weiterleitung zu den Domains https://www.buergerstiftung-kenn.com, https://www.buergerstiftung-kenn.eu.

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit § 7 LGGBehM weitestgehend vereinbar.

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

Ein Teil der PDF-Dateien oder Formulare sind möglicherweise noch nicht barrierefrei, da sie teilweise von Drittpersonen zur Verfügung gestellt werden. Wir streben an, künftig alle Inhalte barrierefrei bereitzustellen. Bitte kontaktieren Sie uns bei Problemen mit Inhalten auf unserer Website, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

 

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.11.2022 erstellt.

Zur Erstellung dieser Erklärung wurden verschiedene Validierungsmethoden genutzt:

- Nutzung des aXe-Tools bei der Erstellung der Webseite.
- Validierung durch html5validator.nu.
- Prüfung der Webseite für die Verwendung mit den Webbrowsern Mozilla Firefox und Google Chrome mit der Web Developer Toolbar.
- Prüfung der Webseite für die Verwendung mit dem Webbrowser Microsoft Edge mit der Web Accessibility Toolbar.
- Nutzung des Screenreaders NVDA in allen redaktionellen Bereichen der Webseite.

 

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie können uns über etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen informieren. Hierfür steht Ihnen ein Kontaktformular zur Verfügung, das Sie unter folgendem Link erreichen:

Kontaktfomular

Bürgerstitung Kenn
Bahnhofstraße 28
54344 Kenn
Telefon: +49 6502 / 404 01 51
E-Mail senden

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 7 LGGBehM beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Gemeindeverwaltung der Ortsgemeinde Kenn wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Wenn Sie nach 4 Wochen keine Antwort bekommen, können Sie sich an den Landesbeauftragten wenden.

Die Kontaktdaten des Landesbeauftragten lauten:
Telefon: +49 6131 / 165 342
E-Mail: durchsetzungsstelle(at)msagd.rlp.de

Der Landesbeauftragte prüft dann, ob die Vorschriften eingehalten sind.

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Kommt die öffentliche Stelle dieser Aufforderung nicht nach, besteht die Möglichkeit einer Verbandsklage durch die anerkannten Verbände im Sinne des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (§ 10 LGGBehM).

 

 

 

Bürgerstiftung Kenn
Bahnhofstraße 28
54344 Kenn

Telefon: +49 6502 / 404 01 51
E-Mail senden